Einführung der Qualifizierungszeit in Sachsen

Für Demokratie, Zusammenhalt und politische Bildung

Vor mehr als drei Jahren hat sich ein breites Bündnis aus 70 Organisationen, darunter auch das Bildungswerk und der Landessportbund Sachsen, unter Federführung des DGB zum Bündnis “5 Tage Bildungszeit für Sachsen” zusammengeschlossen. Gemeinsam wurde ein Gesetzentwurf für ein sächsisches Bildungsfreistellungsgesetz erarbeitet, über 55.600 Unterschriften für den Volksantrag gesammelt und an den Sächsischen Landtag übergeben.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD bereits auf ein Recht auf drei Tage bezahlte Bildungsfreistellung ab 1. Januar 2027 verständigt.  

In der letzten Woche haben nun beide Koalitionsfraktionen den Weg für das weitere parlamentarische Verfahren frei gemacht. Die Fraktionen von CDU und SPD im Sächsischen Landtag haben einen gemeinsamen Änderungsantrag beschlossen, um den im Koalitionsvertrag gefundenen Kompromiss konkret auszugestalten und ab 1. Januar 2027 auch in Sachsen eine bezahlte Freistellung für Qualifizierung und Weiterbildung zu ermöglichen. Ein Beschluss des Sächsischen Landtages ist für die erste Plenarwoche 2026 vorgesehen. 

Ein erfolgreicher Beschluss würde konkret bedeuten: 

● Sachsen bekommt einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Bildungsfreistellung.

● Die Bildungsfreistellung soll zukünftig Qualifizierungszeit heißen.

● Berufliche Bildung, Qualifizierung für das Ehrenamt und politische Bildung werden im Gesetz klar definiert.

● Die Beantragung von Qualifizierungszeit erfolgt mit zwölf (statt sechs) Wochen Vorlauf beim Arbeitgeber in schriftlicher oder elektronischer Form, die Vorlage eines Teilnahmenachweises erfolgt spätestens nach zwölf Wochen.

● Beschäftigte in Schulen und Hochschulen sollen in der Regel während der unterrichts- bzw. vorlesungsfreien Zeit ihren Anspruch auf Qualifizierungszeit geltend machen.

● Eine anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts während der Qualifizierungszeit für Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten durch den Freistaat Sachsen entlastet kleine und mittlere Unternehmen.

● Die Qualifizierungszeit kann versagt werden, wenn bereits ein Viertel der Beschäftigten im Betrieb ihren Anspruch im laufenden Jahr geltend gemacht haben.

„Die Beschlüsse der CDU- und der SPD-Fraktion machen jetzt den Weg für die finale Abstimmung im Sächsischen Landtag frei. So kann Anfang Februar zur Einführung der Bildungszeit entschieden werden. Darüber freuen wir uns sehr! Es heißt zwar in Zukunft Qualifizierungszeit statt Bildungszeit und es gibt nur drei statt fünf Tage bezahlte Freistellung, aber es ist ein richtiger Schritt, den wir als Bündnis mehrheitlich unterstützen. Es ist ein Kompromiss, aber gerade in einer aufgeheizten gesellschaftlichen Stimmung, braucht es kluge Kompromisse“, so Daniela Kolbe, Vertrauensperson des Volksantrages. 

In Zeiten der Transformation ist berufliche Weiterbildung wichtiger denn je. Und auch wer sich ehrenamtlich engagiert, braucht neben Motivation vor allem eines: Zeit für Qualifikation. Damit Helfende schnell und gut vorbereitet einsatzbereit sind, braucht es flexible Weiterbildungsmöglichkeiten. Genau hier setzt die Qualifizierungszeit an: Sie schafft den nötigen Freiraum, um wichtige Ausbildungen kompakt zu absolvieren – ein echter Gewinn für Ehrenamt, Arbeitskultur und Fachkräftesicherung.