Förderungen für Ihre Weiterbildung
Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat durchaus Chancen auf eine Unterstützung bei der Finanzierung der Weiterbildungskosten. Förderprogramme von Bund und Ländern erleichtern die Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Zwar sind mit Ablauf des letzten Förderperiode Förderprogramme, wie z.B. die Bildungsprämie ausgelaufen, doch es gibt eine Neuauflage zur Förderung der individuell berufsbezogenen und betrieblichen Weiterbildung, welche bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden kann.
Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Übersicht der momentan verfügbaren Förderprogramme für Ihre berufliche Weiterbildung zusammengestellt.
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Individuell berufsbezogene Weiterbildung
Das bietet Ihnen das Förderprogramm
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
- Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen
- Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit
- Steigerung der Beschäftigungschancen
Voraussetzungen:
- Sie sind eine natürliche Person.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
- Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR.
- Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert - Sie erhalten den Zuschuss im Anschluss an Ihre Weiterbildung nach Einreichung des Verwendungsnachweises
Konditionen:
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten
Weitere Informationen und Antragstellung:
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Betriebliche Weiterbildung - Investition in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft
Förderberechtigte:
- Unternehmen (natürliche beziehungsweise juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts) mit bis zu 500 Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern aus unselbständigen Niederlassungen) beziehungsweise rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern im Unternehmen
- Sitz oder Niederlassung des Unternehmens ist im Freistaat Sachsen
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung auf Grund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben,
- Unternehmen, bei denen 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.
Voraussetzungen:
- Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
- Die Teilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
a) Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
b) dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten - Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR (netto)
Konditionen:
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten sowie die Umsatzsteuer
Weitere Informationen und Antragstellung: