Förderungen für Ihre Weiterbildung

Wer sich heute für seinen Job weiterbildet, hat durchaus Chancen auf eine Unterstützung bei der Finanzierung der Weiterbildungskosten. Förderprogramme von Bund und Ländern erleichtern die Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Leider sind mit Ablauf des letzten Förderperiode viele Förderprogramme ausgelaufen (z.B. Bildungsprämie, Weiterbildungsscheck). Ob es zukünftig vergleichbare sächsische Förderinstrumente für die berufliche Weiterbildung geben wird, hängt von der ausstehenden Entscheidung des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2023/2024 ab. 

Auf dieser Seite haben wir für Sie eine Übersicht zu momentan verfügbaren  Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung zusammengestellt.

  • Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

    Berechtigte

    Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 leider ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben.

    Informationen

  • Weiterbildungsscheck der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

    Berechtigte

    Die aktive Förderphase der ESF-Förderperiode 2014-2020 endete zum 31. Dezember 2020.
    Ob es künftig ein vergleichbares sächsisches Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung geben wird, hängt von der ausstehenden Entscheidung des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2023/2024 ab.

    Informationen

  • Weiterbildungsförderung Beschäftigter

    Fördermodalitäten

    • 1. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden
      • Weiterbildungskosten werden bis zu 100% gefördert
      • Dabei kann die Maßnahme inner- oder außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden
      • bis zu 75%Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
    • 2. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Klein- und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden
      • Weiterbildungskosten werden bis zu 50% gefördert
      • Für Personen ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen werden Lehrgangskosten bis zu 100% gefördert
      • bis zu 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
    • 3. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in größeren Unternehme ab 250 Mitarbeitenden
      • Weiterbildungskosten werden bis zu 25% gefördert
      • bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
    • 4. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in Großunternehmen ab 2500 Mitarbeitenden
      • Weiterbildungskosten werden bis zu 15% gefördert
      • bis zu 25%Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

    Voraussetzungen

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden
    • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen

    Informationen

  • Weiterbildungsrichtlinie 2022 (Land Brandenburg)

    Berechtigte

    • Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
    • Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung unterhalten
    • rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
    • öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

    Förderhöhe

    • Bildungsscheck für Beschäftigte
      • Der Zuschuss beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt
      • Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro
      • Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen
    • Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
      • Die Förderung beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
      • Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro
      • Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen
    • Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
      • Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße:
      • kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 %
      • große Unternehmen bis zu 50 %
      • Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen.
      • Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.

    Voraussetzungen

    • Von der Förderung ausgeschlossen ist die Teilnahme an Maßnahmen, die auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union sowie bundes- oder landesrechtlicher Regelungen verbindlich vorgeschrieben sind

    Informationen

    Die Antragstellung ab dem 14. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 über das ILB-Kundenportal möglich.

  • Weiterbildungsscheck (Thüringen)

    Berechtigte

    • Den Weiterbildungsscheck erhalten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten
    • Nicht förderfähig sind:
      • nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
      • Personen des öffentlichen Rechts

    Förderhöhe

    • Zuschuss zu Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € möglich

    Voraussetzungen

    • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheidunter 55.000 € bzw. unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen
    • Die geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden
    • Die Eignung des Weiterbildungsanbieters kann durch bereits vorhandene staatliche Anerkennung oder Zertifikate belegt werden
    • Träger, deren Angebote im Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit gelistet sind, werden grundsätzlich anerkannt

    Informationen

    Thüringer Landesverwaltungsamt
    Weiterbildung
    Weimarische Straße 45/46
    99099 Erfurt

    Webseite TLVwA